Allgemeine Hinweise zum Kursangebot

Das Kursangebot ist vom Schulleiter insbesondere nach den personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen der Schule zu gestalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Angebot eines bestimmten Faches oder bestimmten Kurses.
Der Schüler hat an den gewählten Grund- und Leistungskursen regelmäßig teilzunehmen. Ein Wechsel im Verlauf der Jahrgangsstufen 12 bzw. 13 ist generell nicht zulässig.
Nach Abschluss der Wahl bzw. der Ersatzwahl ist ein Wechsel der Kurse oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders begründeten Ausnahmefällen innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn auf Antrag des Schülers mit Zustimmung des Schulleiters zulässig, wenn dies aus pädagogischen Gründen möglich ist.
Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach und die Art des Kurses, nicht auf die Erteilung durch eine bestimmte Lehrkraft. Auf Grund der Wahl weist der Schulleiter die Schüler den einzelnen Kursen zu. Kommt ein angebotener Kurs nicht zu Stande oder kann ein Schüler aus organisatorischen Gründen an einem gewählten Kurs nicht teilnehmen, trifft der Schüler innerhalb einer vom Schulleiter bestimmten angemessenen Frist eine Ersatzwahl.
Muss ein angebotener Kurs geteilt werden, weist der Schulleiter die Schüler den Kursen zu. Die Zuordnung der Schüler zum jeweiligen Tutor erfolgt durch den Schulleiter.