Insgesamt müssen mindestens 40 Kurse verpflichtend belegt werden.
Leistungskursfächer – erstes und zweites Prüfungsfach
Aus den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik wird das erste Leistungs- und damit auch 1. Prüfungsfach in der Abiturprüfung gewählt. Das zweite Leistungs- und damit auch 2. Prüfungsfach in der Abiturprüfung wird durch die Wahl der Fachrichtung festgelegt, nämlich
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (VBR)
- Informatiksysteme (Isys)
Bei beiden Leistungskursfächern sind alle vier Halbjahre belegungspflichtig!
Grundkursfächer
Folgende Grundkursfächer sind belegungspflichtig, sofern diese nicht bereits als Leistungskursfach belegt worden sind:
- im Fach Deutsch die vier Grundkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13,
- in einem der Fächer Kunst, Literatur oder Musik zwei Grundkurse,
- im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde die vier Grundkurse der Jahrgangs-stufen 12 und 13,
- im Fach Mathematik die vier Grundkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13,
- in einer Naturwissenschaft die vier Grundkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13 für die Fachrichtungen Informations- und Kommunikationstechnologie und Wirtschaftswissenschaft jeweils Biologie, Chemie oder Physik,
- zur Erfüllung des Pflichtbereichs in den Fremdsprachen:
Niveau B: vier Grundkurse im Fach Englisch und vier Grundkurse in der neu begonnenen Fremdsprache
Niveau A: vier Grundkurse aus einer der beiden in der Sekundarstufe I begonnenen und fortgeführten Fremdsprachen sowie vier weitere Grundkurse in einer Naturwissenschaft, in den Fächern Informatik, Kunst, Literatur, Musik oder der jeweils anderen Fremdsprache - zusätzlich
Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie: die zwei Grundkurse der Jahrgangsstufe 12 im Fach Wirtschaftslehre/Recht
Fachrichtung Wirtschaft: die zwei Grundkurse der Jahrgangsstufe 12 in einem Fach des AF III (Biologie, Chemie, Informatik, Physik), - im Fach Sport die vier Grundkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13 (bei Sportbefreiung müssen vier Ersatzgrundkurse gewählt werden) und
- im Fach Evangelische Religion oder Ethik die vier Grundkurse der Jahrgangsstufen 12 und 13.
Bei den Fächern, in denen jeweils vier GK zu belegen sind, beziehen sich diese auf die Jahrgangsstufen 12 und 13 (also je Jahrgang zwei Kurse).
Soll ein GK das 3., 4. bzw. 5. Prüfungsfach werden, so sind alle vier GK verpflichtend.
Erfolgt kein Unterricht im Fach Sport (Attest), sind diese Grundkurse ersatzweise durch Grundkurse in anderen Fächern zu belegen.
Wahlgrundkurse
In den 4 Kurshalbjahren 12/I, 12/II, 13/I und 13/II können die Schüler innerhalb des Fächerangebots der Schule im Grundkursbereich weitere GK nach freier Wahl belegen (Wahlgrundkurse).