An die Stelle der mündlichen Prüfung im Prüfungsfach P5 kann wahlweise eine besondere Lernleistung treten, deren Umfang dem Inhalt eines Kurses von mindestens zwei Kurshalbjahren entsprechen soll. Bei der Wahl der übrigen Prüfungsfächer P1 bis P4 ist zu berücksichtigen, dass durch die übrigen Prüfungsfächer weiterhin alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein müssen.
Was sind BeLL?
- Bearbeitung einer Aufgabenstellung aus einem von den Ländern, vom Bund oder einem internationalen geförderten Leistungswettbewerb
- Jahresarbeit
- Bearbeitung einer aus einem Projekt oder Praktikum abgeleiteten Problemstellung
Voraussetzungen:
weder die besondere Lernleistung insgesamt noch wesentliche Bestandteile derselben dürfen bereits Gegenstand von Leistungsnachweisen gewesen sein
Ablauf:
Mitteilung über das Einbringen einer BeLL bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Kurshalbjahres 13/I (diese Mitteilung ist unwiderruflich!), Abgabe der schriftlichen Arbeit ca. vier Wochen vor Ende des Kurshalbjahres 13/II, öffentliches Kolloquium (Dauer 45 Minuten) unmittelbar nach Abschluss der mündlichen Prüfungen P4 und P5;
Bewertung:
Die Dokumentation geht zweifach und das Kolloquium einfach in die Wertung ein.
Zugleich kann die Belegungspflicht für eines der Grundkursfächer der Jahrgangsstufe 13 entfallen, wenn dabei die Bedingungen des §39 (2) BGySO eingehalten werden.