Gesamtqualifikation

Für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife ist die Gesamtqualifikation maßgebend. Sie wird aus folgenden zwei Teilen ermittelt:

  • Kurshalbjahresergebnisse in der Qualifikationsphase
  • Ergebnisse der Abiturprüfungen in den Prüfungsfächern

Einbringungspflicht

Die Kurshalbjahresergebnisse folgender Kurse der Qualifikationsphase müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden:

  1. jeweils vier Kurshalbjahresergebnisse der Jahrgangsstufen 12 und 13 in den fünf Abiturprüfungsfächern,
  2. soweit nicht bereits nach Nummer 1 eingebracht
    Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie: jeweils vier Kurshalbjahresergebnisse im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde und jeweils zwei Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik
    Fachrichtung Wirtschaft: jeweils zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Ge-schichte/Gemeinschaftskunde und jeweils vier Kurshalbjahresergebnisse in einem der Fächer Biologie, Chemie oder Physik
    unabhängig von der Fachrichtung: zwei Kurshalbjahresergebnisse in der zweiten Fremdsprache (nur bei Niveau B)
  3. zwei Kurshalbjahresergebnisse im Fach Religion oder Ethik und
  4. mindestens ein Kurshalbjahresergebnis in jedem sonstigen belegten Grundkurs.

Nach Wahl des Schülers können ergänzend zu der Verpflichtung gemäß Absatz 2 weitere Kurshalbjahresergebnisse (die Besten!) eingebracht werden.

Insgesamt sind 36 Kurshalbjahresergebnisse einzubringen.

Grundkurse und Leistungskurse Abiturprüfung
alle eingebrachten Grundkurse in einfacher Wertung alle Leistungskurse in doppelter Wertung Vierfache Wertung (der 5 Prüfungen)
maximal: 600 Punkte maximal: 300 Punkte
minimal: 200 Punkte minimal: 100 Punkte

Die in der Qualifikationsphase erreichte Punktzahl berechnet sich wie folgt:
(Summe aller eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse x 40) / (Anzahl der eingebrachten Kurshalbjahresergebnisse)
Bei Nichterreichen der Mindestpunktzahlen bzw. bei mehr als acht Unterkursen, erfolgt keine Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife!

Prüfungsfachkombinationen
Aufgrund der sehr individuellen Belegungswahlen kommen schlussendlich sehr viele verschiedene Prüfungsfachkombinationen in Betracht. Da beide Leistungskurse verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind, sind die Variationen bei den schriftlichen Prüfungsfächern noch relativ überschaubar:

1. Prüfungsfach (1. LK schriftl.) Deutsch, Mathematik oder Englisch
2. Prüfungsfach (2. LK schriftl.) VBR oder Isys
3. Prüfungsfach (GK schriftl.) Deutsch oder Mathematik (ersatzweise Physik)
4. Prüfungsfach (GK mdl.)  
5. Prüfungsfach (GK mdl.)  

Bei der Wahl der mündlichen Prüfungsfächer müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Durch die fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.
  2. Zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache sind verbindli-che Prüfungsfächer.
  3. Von allen GK-Prüfungsfächern müssen vier Kurshalbjahre belegt worden sein.
  4. Sport, Religion, Ethik oder Wahlbereichsfächer können kein Prüfungsfach sein.

In mindestens drei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungsfach – müssen mindestens fünf Punkte (in einfacher Wertung) erreicht werden! In allen Abiturprüfungsfächern können zusätzliche mündliche Prüfungen stattfinden.

Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist durchzuführen:

  1. wenn die Leistung des Prüfungsteilnehmers in diesem Fach mit null Punkten bewertet wurde,
  2. bei erheblichen Abweichungen von sechs oder mehr Punkten zwischen den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung und dem arithmetischen Mittel aus den Kurshalbjahresergebnissen der vier Kurshalbjahre 12/I bis 13/II oder
  3. auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag des Prüfungsteilnehmers (freiwil-lige Verbesserung der Gesamtqualifikation). Der Antrag ist spätestens am zweiten Schultag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen zu stellen.

Wird ein Prüfungsteilnehmer in einem Fach zusätzlich mündlich geprüft, ergibt sich das Prüfungsergebnis aus folgender Bewertung:
2x vorhergehende Prüfung + 1x zusätzliche mündliche Prüfung / 3

Beträgt ein Prüfungsergebnis auch nach einer zusätzlichen mündlichen Prüfung noch null Punkte bzw. kommen bei den Prüfungsergebnissen zu viele Unterkurse zustande, erfolgt keine Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife!