Es ist individuell zu entscheiden, ob die erlaubten Disziplinen für eine minimale Be-wertung im Fach ausreichen (Richtwert 60 % der geplanten Bewertungen). In allen anderen Fällen ist auf Ganzbefreiung zu orientieren.
Es gelten nur amtsärztliche Sportbefreiungen.
Es werden nur die Disziplinen bewertet, die der Schüler absolvieren darf. Für die No-te sind nur Bewertungen aus diesen Disziplinen heranzuziehen. Eine Bewertung für nicht erlaubte Disziplinen mit 0 Punkten ist nicht gestattet. In jedem Fall ist zu si-chern, dass die volle Punktzahl erreichbar sein muss. Die sich ergebenden Vor- bzw. Nachteile für den Schüler sind durch zusätzliche Bewertungen in den erlaubten Dis-ziplinen so weit wie möglich zu kompensieren.