Der Unterricht muss regelmäßig besucht worden sein. Als Entschuldigung gelten insbesondere ärztliche Atteste und genehmigte Freistellungen! Für geplante Arztbesuche ist vorher eine Freistellung zu beantragen. In keinem Unterrichtsfach darf die Bewertung ungenügend (6) lauten!
In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Geschichte/ Gemeinschaftskunde, Physik, Chemie, Biologie und Isys (Fachrichtung Informations- Kommunikationstechnologie) bzw. Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) kann die Note „mangelhaft“ höchstens einmal durch die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem dieser Fächer ausgeglichen werden.
In allen anderen Fächern kann die Note „mangelhaft“ höchstens einmal durch die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem anderen beliebigen Fach ausgeglichen werden. Es gibt also maximal zweimal die Möglichkeit eines Ausgleichs.
Darüber hinaus kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. längere Krankheit) die Klassenkonferenz abweichend vom oben Aufgeführten entscheiden.
Die Klassenstufe 11 kann einmal wiederholt werden. Eine freiwillige Wiederholung der Klassenstufe 11 ist auf Antrag des Schülers nach Zustimmung durch den Schulleiter möglich. Sollte die Klassenstufe 11 wiederholt werden, darf keine der Jahrgangsstufen 12 oder 13 wiederholt werden.