Wiederholung bei nichtbestandener Abiturprüfung

Die Abiturprüfung kann bei Nichtbestehen nur nach Wiederholung der Jahrgangsstufe 13 als Ganzes einmal wiederholt werden! Die ursprünglichen Ergebnisse der zu wiederholenden Kurshalbjahre 13/I und 13/II verfallen. Können erforderliche Kurse im Wiederholungsjahr nicht angeboten werden, muss zum Ende eines jeden Kurshalbjahres eine Leistungsfeststellungsprüfung erfolgen.