Schulbesuchspflicht ruht ab Montag …

Sachsens Kultusministerium ordnet für öffentliche Schulen ab Montag (16. März) unterrichtsfreie Zeit an.

 Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Die Schulen bleiben jedoch geöffnet. Das Lehrpersonal ist anwesend, um die Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. In der unterrichtsfreien Zeit können Schülerinnen und Schüler jedoch zuhause bleiben. Eine Schulpflicht besteht nicht.

 Eine Entscheidung, ab wann Schulen und Kitas bis zum 17. April komplett geschlossen werden, wird im Laufe der kommenden Woche getroffen.