C-Block vom 12.07. bis 23.07.2021

Der Unterricht der Klassen des ersten Ausbildungsjahres findet im Regelbetrieb nach Stunden- bzw. Vertretungsplan statt.

Alle Schüler, die keinen maximal 48 Stunden alten, negativen Coronatest vorweisen, werden montags zu Unterrichtsbeginn in der Schule getestet. Die Möglichkeit einer qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests besteht nicht mehr. Die Testpflicht gilt nicht für:

  • Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz (ab 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfdosis)
  • Genesene (ab 28 Tage nach positiven PCR-Test / ärztliche Bescheinigung für die Dauer von 6 Monaten ab Genesung
  • Genesene mit einer Impfung (ab 14 Tage nach der Impfung)

Hierfür ist jeweils ein schriftlicher Nachweis im Sekretariat vorzulegen. Schüler, die im Wohnheim untergebracht sind, werden bei Anreise dort getestet. Hier entfällt der Test in der Schule am Montag.