Gibt es bei der Versetzung in die Klassenstufe 12 einen Notenausgleich?

Ja, innerhalb der Fächer, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, kann die Zeugnisnote „mangelhaft“ höchstens einmal durch eine Zeugnisnote, die nicht schlechter als „gut“ sein darf, in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Innerhalb der Fächer, die nicht Gegenstand der Abschlussprüfung sind, kann höchstens einmal die Zeugnisnote „mangelhaft“ durch eine Zeugnisnote, die nicht schlechter als „gut“ sein darf, ausgeglichen werden.