Ich habe in meiner alten Schule schon eine zweite Sprache gelernt, muss ich eine neue Sprache lernen?

Wenn Sie während Ihrer vorherigen schulischen Ausbildung in dieser Fremdsprache ab der Klassenstufe 6 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 durchgehend unterrichtet worden sind und im Abschlusszeugnis der Klassenstufe 10 für dieses Fach keine schlechtere Note als „ausreichend“ erteilt worden ist, haben Sie die Anforderungen für die allgemeine Hochschulreife erfüllt, Sie müssen keine neue Sprache lernen.