Aufgenommen werden kann, wer eines der folgenden Zeugnisse vorweisen kann:
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss (z. B. Berufsabschluss)
- Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums. Eine Durchschnittsvorgabe wie beim Beruflichen Gymnasium gibt es nicht.
Es ist aber zu beachten, dass die Ausbildung zur allgemeinen Fachhochschulreife führt.