Die Corona-Tests zum selber machen sind da …

Ab sofort werden an unserer Schule die Selbsttests durchgeführt. Das gibt uns mehr Sicherheit, die Ausbreitung des Virus zu reduzieren.

Der Zutritt zum Gelände der Schule ist Personen untersagt, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.

Für die Durchführung der Selbsttests ist die Einwilligungserklärung zur Durchführung des Corona-Schnelltests erforderlich. Der Test wird in der Schule durch die Schülerinnen und Schüler selbst unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt.

Die Einwilligungserklärung (Download) ist einmalig unterschrieben (ggf. von einem Personensorgeberechtigten) zum Präsenzunterricht mitzubringen.