Präsenzunterricht am BSZ Vogtland – wie es (wahrscheinlich) weitergeht …

Am 29.03.2021 verabschiedete das Kabinett des Freistaats Sachsen die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese Verordnung gilt ab 1. April 2021. Nach dieser Verordnung dürfen die Schulen wieder inzidenzunabhängig öffnen. Mit der Öffnung sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden.
Für den Schulteil Rodewisch des BSZ Vogtlands bedeutet dies, dass für alle Klassen ab 12.04.2021 wieder Präsenzunterricht stattfindet:
Wenn die Umstände es erfordern, wird der Präsenzunterricht in geteilten Gruppen durchgeführt. Die Gruppeneinteilung ist dem Vertretungsplan ab Donnerstag zu entnehmen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Zutritt zum Gelände der Schule Personen untersagt ist, die nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ein negatives Testergebnis nachweisen. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.
Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird. Mit der o. g. neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler/-innen auf zwei Mal wöchentlich ausgedehnt. Der Test wird in der Schule durch die Schüler/-innen selbst unter Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt.

Achtung: Haben Sie z.B. durch Krankheit einen geplanten Selbsttest versäumt und können Sie keinen alternativen Test vorlegen, so sind sie zum Nachholen des Testes verpflichtet. Wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiterin des Sekretariats, an die lokale Schulleitung oder eine Lehrerin oder einen Lehrer ihres Vertrauens.

Für die Durchführung der Selbsttests ist die Einwilligungserklärung zur Durchführung des Corona-Schnelltests erforderlich.
Die Einwilligungserklärung ist einmalig mit allen notwendigen Unterschriften (ggf. von einem Personensorgeberechtigten) zum Präsenzunterricht mitzubringen. Den Download finden Sie hier.
Die Entwicklung des Corona-Virus und die Beschlüsse auf Bundesebene können sehr schnelllebig sein. Bis zur Öffnung der Schule am 12.04.2021 können auf Bundesebene noch kurzfristig veränderte Festlegungen getroffen werden. Leider ist dies nicht vorhersehbar. Deshalb gilt die Öffnung unter Vorbehalt kurzfristiger Entscheidungen auf Bundesebene.