Unterricht ab 31.05.21

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist wieder Regelbetrieb in Schulen möglich. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die ab 31. Mai gelten wird. Der Schwellenwert muss im jeweiligen Landkreis oder in der kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag. Regelbetrieb für Schulen bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes bleiben die zweimalige Testpficht pro Woche sowie alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wie bisher bestehen.